Planungssicherheit für die Ethylen-Pipeline Süd im Regierungsbezirk Stuttgart

Planungssicherheit für die Ethylen-Pipeline Süd im Regierungsbezirk Stuttgart

Stuttgart, 16. Juli 2008 – Die Planungen für die Ethylen-Pipeline Süd (EPS) in Baden-Württemberg haben eine weitere Hürde genommen. „Mit dem am 16. Juli 2008 veröffentlichten Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Stuttgart verfügt die EPS über rechtliche Klarheit und Planungssicherheit für 135 Kilometer des Trassenverlaufs“, erklären Hans-Detlef Dreeskornfeld und Dr. Werner Döhler, Geschäftsführer der Ethylen-Pipeline Süd GmbH & Co KG in München. „Wir mussten zahlreiche Auflagen der Behörde akzeptieren, die zum Teil über das hinausgehen, was bei vergleichbaren Pipelineprojekten üblich ist. Zusätzlich haben wir freiwillig weitere verbindliche Zusagen gemacht, um den Belangen aller an diesem Projekt beteiligten Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen bestmöglich gerecht zu werden. Wir sind weiterhin gesprächsbereit und werden die Wegerechtsverhandlungen mit den Betroffenen zügig fortsetzen, um gemeinsam sachgerechte Lösungen zu finden.“

186 Kilometer der insgesamt 360 Kilometer langen Ethylen-Rohrleitung zwischen Münchsmünster in Bayern und Ludwigshafen in Rheinland-Pfalz entfallen auf Baden-Württemberg – von Riesbürg im Ostalbkreis bis Karlsruhe zum bereits fertig gestellten Rheindüker. Der Planfeststellungsabschnitt im Regierungsbezirk Stuttgart erstreckt sich auf den Ostalbkreis, den Rems-Murr-Kreis und den Landkreis Ludwigsburg. Die Planfeststellung für den Regierungsbezirk Karlsruhe wird in nächster Zeit erwartet.

Auch ohne Planfeststellungen ist der freiwillige Wegerechtserwerb für den Pipelinebau in Baden-Württemberg gut vorangekommen. „Zurzeit liegen wir bei einer Quote von 68 Prozent. Wir danken ausdrücklich allen Kommunen und Beteiligten, die uns schon jetzt ihr volles Vertrauen entgegengebracht haben, und sind zuversichtlich, dass der Planfeststellungsbeschluss noch zögernde Eigentümer und Pächter dazu bewegt, ebenfalls die Durchleitung zu gestatten“, betonen die EPS-Geschäftsführer.

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