Baden-Württemberg: EPS baut plangemäß weiter
Ludwigsburg, 23. April 2010 – Von dem am 14. April 2010 ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart, in einem von einem Landwirt beantragten Eilverfahren keine vorzeitige Besitzeinweisung zuzulassen, sind lediglich die Grundstücke des Klägers betroffen. Der weitere Bau der Ethylen-Pipeline Süd (EPS) wird davon nicht berührt. Deswegen setzt die EPS ihre...