Baden-Württemberg: VGH Mannheim bestätigt sofortige Besitzeinweisung

August 2010. Die EPS wird die Arbeiten für das länderübergreifende Infrastrukturprojekt in Baden-Württemberg zügig fortsetzen. Zu einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofes (VGH) erklärt EPS-Geschäftsführer Dr. Werner Döhler: „Der VGH hat erfreulicherweise auf unsere Beschwerde den Antrag eines Landwirts auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Besitzeinweisung für den Bau der EPS zurückgewiesen. Der Beschluss ist unanfechtbar. Wir können nun den Bau sofort weiterführen und zügig abschließen.“

Alle vom Antragsteller vorgebrachten Argumente wurden vom VGH mit eingehender Begründung zurückgewiesen (Az.: 1 S 975/10):

  • Der sofortige Bau der EPS ist aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit dringend geboten.
  • Es bestehen keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des baden-württembergischen Ethylen-Rohrleitungsgesetzes.
  • Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen EPS und dem Land Baden-Württemberg ist wirksam.
  • Die Sicherheitsbedenken der Leitungsgegner greifen nicht durch.
  • Gegen die Trassenführung bestehen keine Bedenken.

 

 

 


Damit besteht die Chance, die Rohrleitung noch bis zum Jahresende 2010 zu verlegen und das für den Wirtschaftsstandort Süddeutschland wichtige Projekt voraussichtlich Mitte des Jahres 2011 in Betrieb zu nehmen. Der EPS-Geschäftsführer geht davon aus, dass durch den VGH-Beschluss Rechtssicherheit geschaffen wurde und noch ausstehende Einigungen mit Grundstückseigentümern und Pächtern erleichtert werden: „Dazu werden wir mit den Betroffenen nochmals unverzüglich Kontakt zur gütlichen Einigung aufnehmen. Allerdings bitten wir um Verständnis dafür, dass EPS auch die Vorbereitung von Besitzeinweisungen fortführen wird, wenn eine gütliche Einigung nicht zügig möglich ist.“

Die Pressemeldung des VGH finden Sie im Internet auf den Seiten des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim:
http://www.verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1258513/index.html?ROOT=1153033