| Sicherheit für Mensch und Umwelt |
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Pipelines stellen die umweltverträglichste Möglichkeit zum sicheren Transport großer Mengen von Etyhlen dar. In einem unterirdischen System erfolgt die Beförderung des Rohstoffs emissionsfrei und mit geringem Energieaufwand. Pipelines verursachen darüber hinaus weder Lärm noch Abgase. Die Pipeline-Technologie ist seit Jahrzehnten nachweislich das sicherste Transportmittel und entlastet nachhaltig alternative Verkehrswege. Befördert wird ausschließlich der Rohstoff selbst, ohne dass Behälter oder Transportfahrzeuge vorgehalten oder befördert werden müssen. Das Pipelinesystem der EPS verläuft nach Abschluss der Bauarbeiten nahezu unsichtbar, wodurch es zu keiner Beeinträchtigung des Landschaftsbildes kommt. Die Möglichkeit zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung entlang der Pipelinetrasse bleibt nach Bauabschluss erhalten - ein harmonisches Zusammenspiel von Umweltschutz und moderner Technik. Die geplante Pipeline Ethylen-Pipeline Süd entspricht dabei dem neuesten Stand der Technik. Sie liegt 1 Meter tief in der Erde (Mindestüberdeckung), hat einen Durchmesser von 25 Zentimetern und besteht aus hochfestem, kunststoffummanteltem Stahl. Die in der Bundesrepublik geltenden Vorschriften und das für den Betrieb der EPS geltende Technische Regelwerk für Rohrfernleitungen, TRFL, sind weltweit als vorbildlich anerkannt. Die Leitung kann weder durch Umwelteinflüsse noch Naturkatastrophen wie Erdbeben oder Hochwasser zerstört werden. Durch einen speziellen Kathodenschutz werden zudem korrosive Schädigungen verhindert. Zur zusätzlichen Sicherung gibt es alle 12 bis 18 Kilometer Streckenabsperrstationen, die im Falle einer Betriebsstörung im betreffenden Streckenabschnitt den weiteren Zufluss von Ethylen stoppen. Die Überwachung der gesamten Pipeline erfolgt nach Inbetriebnahme durch die zentrale Fernsteuerzentrale, die 24 Stunden rund um die Uhr besetzt ist. Die Leitung wird auf ihrer gesamten Länge regelmäßig überflogen und durch Streckenbegehungen geprüft. Eventuell notwendige Arbeiten Dritter, wie zum Beispiel Baumaßnahmen in Trassennähe, müssen frühzeitig bekannt gegeben und, falls notwendig, durch erforderliche Sicherungsmaßnahmen vor Ort umgesetzt und betreut werden. Alle Bauaktivitäten unterliegen dem Baugesetzbuch, das eine Erkundungspflicht bei Grabungsarbeiten zwingend vorsieht. Die Fernsteuerzentrale ist ständig mit Fachpersonal besetzt, das auf Veränderungen des Betriebszustandes im Pipelinenetz sofort mit den erforderlichen Maßnahmen reagiert. Zusätzlich steht ein 24-Stunden-Bereitschaftsdienst zur Verfügung, der jederzeit Überprüfungen oder Maßnahmen vor Ort durchführen kann. |

