| EPS kann Baulücken in Baden-Württemberg schließen |
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November 2011. Die Ethylen-Pipeline Süd GmbH (EPS) begrüßt die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim zu den juristischen Auseinandersetzungen mit Pipelinegegnern und sieht sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Der Beschluss (AZ 8 S 1281/11) ist unanfechtbar. EPS-Geschäftsführer Dr. Werner Döhler erklärt: „Der VGH hat die für den Weiterbau notwendige Rechtssicherheit geschaffen. Unabhängig davon bleiben wir mit den Klägern weiterhin im Gespräch.“
Nach den Worten des EPS-Geschäftsführers soll die Fertigstellung der 370 km langen Pipeline zwischen Ludwigshafen in Rheinland-Pfalz und Münchsmünster in Bayern jetzt zügig angegangen werden: „In Bayern und Rheinland-Pfalz ist der Bau komplett abgeschlossen. In Baden-Württemberg fehlen nur noch 1,5 km, also 0,4 % der Gesamtlänge. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme ist für Mitte 2012 geplant.“ Den VGH-Beschluss finden Sie im Wortlaut hier:
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